Stand: Februar 2015

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!
Durch die Abgabe einer Kursanmeldung per E-Mail, Internet, Fax, Brief oder durch persönliche Anmeldung schließen Sie einen Vertrag mit der Japanisch Kochen Nihon no Shokutaku Wien und erklären sich mit den AGB einverstanden.

Sie können persönlich, per E-Mail, Fax oder über die Website Kurse buchen. Die Buchung ist in jedem Fall ein verbindlicher Vertragsabschluss und verpflichtet zur Zahlung des Kursbeitrags. Berechtigt zu Buchungen sind Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahrs, sofern die jeweiligen Kursgebühren den allgemein üblichen Rahmen nicht übersteigen. Für den Fall, dass das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet ist bzw. die jeweiligen Kursgebühren den üblichen Rahmen übersteigen, muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen
Sie können für eine andere Person Buchungen durchführen. Für Kursgebühren haftet immer jene Person, welche die Buchung durchgeführt hat. Für eine Buchung sind folgende Daten korrekt anzugeben: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erforderlich. Jegliche Datenänderung ist umgehend schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich zu melden. Die verfügbaren Kursplätze werden nach der Reihenfolge der Buchungen vergeben.
Beachten Sie, dass der Anmeldeschluss grundsätzlich sieben Werktage vor Kursbeginn ist – ausgenommen es ist anders angegeben. Bei offenen Forderungen der Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien ist eine Buchung nicht möglich. Regelungen bzw. Bestimmungen bzgl. Ermäßigungen bzw. Förderungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Informationsmedien.
Die Kursgebühren entnehmen Sie bitte den jeweils aktuellen Informationsmedien. Sofern nicht anders angegeben, kann die Bezahlung mit Vorabüberweisung sowie per Onlinebanking auf das Konto IBAN: AT50 3451 0000 0585 6588 lautend auf Manuela Ito-Loidl vorgenommen werden. Der Zahlungseingang der Kursgebühr bei der Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien hat spätestens bis sieben Werktage vor Kursbeginn zu erfolgen. Der Nachweis über die Zahlung der Kursgebühr ist unseren MitarbeiterInnen auf Verlangen vorzuweisen. Offene Zahlungen, die nach zweimaliger Mahnung (inkl. Mahnspesen) nicht bei der Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien eingelangt sind, werden an ein Inkassobüro weitergeleitet. Die Mahnspesen betragen € 7 für die erste und € 7 für die zweite Mahnung.
Bei kurzfristigen Änderungen der Kursleitung haben die KursteilnehmerInnen keinen Rücktrittsanspruch. Bei kurzfristiger Änderung des Kursortes haben die KursteilnehmerInnen einen Rücktrittsanspruch, falls die Änderung aufgrund der Wegzeiten für sie unzumutbar ist. Bei Absage eines Kurses wird die Kursgebühr in voller Höhe von der Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien rückerstattet.
Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert 60 Minuten. Durch Verhinderung der KursleiterIn entfallene Unterrichtseinheiten werden nach Möglichkeit an einem zusätzlichen Termin ohne zusätzliche Gebühr nachgeholt. Kann ein Ersatztermin nicht angeboten werden, wird die aliquote Gebühr für die entfallenen Unterrichtseinheiten rückerstattet. Die Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien behält sich vor, Kurse, bei welchen die angegebene Mindestanzahl an KursteilnehmerInnen nicht erreicht wird, abzusagen. Anstelle der Absage des Kurses kann die Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien den Unterricht in einer Kleingruppe zu einer höheren Kursgebühr anbieten. Lehrbücher und Skripten sind, soweit in den Informationsmedien nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht in der Kursgebühr enthalten.

Ein gebührenfreier Rücktritt für Kleingruppenkurse ist ausschließlich persönlich an die Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien oder schriftlich per Brief, Fax oder Email bis spätestens 7 Werktage vor Kursbeginn möglich. Berücksichtigt werden Rücktritte von Montag bis Freitag während der regulären Büro-Öffnungszeiten (9:00 bis 17:00). Im Zeitraum von 6 Tagen vor Kursbeginn bis 3 Tag vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 50% der regulären Kursgebühr. Ab zwei Tage vor Kursbeginn wird – auch wenn der Kurs nicht besucht wird – die gesamte Kursgebühr fällig.
Für Buchungen im Fernabsatz (insbesondere über Internet oder E-Mail) steht den KursteilnehmerInnen als KonsumentInnen im Sinn des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (exklusive Samstage) gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, wobei ein Absenden der Rücktrittserklärung binnen der Frist ausreicht. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, sofern der Kurs oder die Veranstaltung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser 7 Werktage beginnt.

Die Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien hat alle in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen übernommen, soweit der Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.
Weiters übernimmt die Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der KursteilnehmerInnen, sofern der Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Im Übrigen ist jede Haftung der Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien ausgeschlossen, die über die zwingenden Bestimmungen des gesetzlichen Schadenersatzrechts hinausgeht.
Inventar, Räumlichkeiten, Medien und Geräte der Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien sind schonend zu verwenden bzw. zu behandeln. KursteilnehmerInnen haben für Beschädigungen, die sie verursachen, Schadenersatz zu leisten.
Jede Kursbuchung ist ein Vertragsabschluss. Mit ihr stimmen die KursteilnehmerInnen den AGB zu und erteilen die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zur Person für alle zum Betrieb der Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien gehörenden erforderlichen Vorgänge.
Die KursteilnehmerInnen betreffende Daten dienen ausschließlich dem Betriebszweck der Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur in dem für die Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben der Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien erforderlich ist. Ohne Zustimmung erfolgt keine Weitergabe von TeilnehmerInnen-Daten an Dritte. Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt.
Es gelten die Hausordnung und die Gebührenordnung der Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien bzw. die Hausordnung des jeweiligen Kursraumes in der jeweils geltenden Fassung.
Die Japanischschule Japanisch Kochen Nihon no Sokutaku Wien wird von Frau Mag. Manuela Ito-Loidl (Inhaberin) als Einzelunternehmen nach österreichischem Recht mit Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 1120 Wien, Reschgasse 17/9, geführt. Sie ist Mitglied bei der Wirtschaftskammer Österreich, Fachgruppe Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement) sowie Fachgruppe Handel (ausgenommen reglementierter Handel. Es gilt die österreichische Gewerbeordnung (siehe www.ris.bka.gv.at)
Für allfällige Streitigkeiten aus diesen AGB gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.

Die Japanisch Kochen Nihon no Shokutaku Wien / Inhaberin Mag. Manuela Ito-Loidl, März 2016